Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten darauf hinweisen, dass bei dem Postversand von Patientenproben zu diagnostischen Zwecken die Verpackungs- und Versandauflagen der Deutschen Post entsprechend der Vorschrift gemäß 3.6.2.2.3.6. IATA-DGR zu beachten sind.
Aufbau der Versandverpackung
Hiernach gilt:
- Das Primärgefäß mit der in 4 %igem Formalin fixierten Gewebeprobe muss fest verschlossen sein.
- Dieses Primärgefäß muss in ein Sekundärgefäß mit aufsaugendem Material zwischen beiden Gefäßen eingelegt werden. Das Sekundärgefäß muss ebenfalls fest verschlossen sein.
- Diese „Konstruktion“ wird in einer Außenverpackung oder Versandhülle, die ebenfalls verschlossen sein muss, versendet.
- Die äußere Versandhülle muss mit der Aufschrift „freigestellte medizinische Probe“ und „Exempt Human Specimen“ gekennzeichnet sein.
Wir bitten dieses zu beachten. Das gesamte hierfür nötige Material stellen wir selbstverständlich auf Anforderung zur Verfügung – siehe Bestellung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Th. Jäkel Dr. med. C. Städtler
Ergänzende Hinweise zur Probenbehandlung finden Sie im Merkblatt.